De-minimis Förderung 2023 im Transportgewerbe
und wird über die Mauteinnahmen finanziert.
Sie sind Unternehmer
Für jedes förderfähige Fahrzeug kann Ihnen eine Fördersumme von 2.000 € bewilligt werden.
Der Förderhöchstbetrag für ein Unternehmen beträgt 33.000 €.
Wer - Wie - Was
Wer hat Anspruch auf die Förderung
Unternehmen
Unternehmen als Halter oder Eigentümer von “schweren” Nutzfahrzeugen
Zulassung der Fahrzeuge
Fahrzeuge müssen bis spätestens 01.12. des Vorjahres zugelassen sein
Mindestgewicht der Fahrzeuge
Die Fahrzeuge müssen eine Gesamtmasse von mindestens 7,5 to haben
Antragstellung
Der Antrag kann vom 09.01.2023 bis zum 30.09.2023 auf das Internetportal des BAG hochgeladen werden
Wie wird die Förderung beantragt
Onlinezugang
Legen Sie ein Konto im Internetportal des BAG an
Antrag herunterladen
Laden Sie sich den Antrag herunter, füllen Sie ihn vollständig aus und digitalisieren Sie alle Unterlagen
Unterlagen hochladen
Laden Sie alle notwendigen Unterlagen auf Ihr Portalkonto hoch. Achten Sie dabei auf Vollständigkeit
Nachweise hochladen
Laden Sie innerhalb der angegebenen Fristen die richtig ausgefüllten Verwendungsnachweise hoch
Was wird gefördert
Software
Zur Archivierung und Auswertung von Daten der Fahrerkarten und des digitalen Tachographen
Telematik
RemoteDownload, Ortung, Livedaten, Navigation, Auftragsmanagement und vieles mehr
Abbiegeassistent
Der Abbiegeassistent wurde entwickelt um eine erkannte Gefahrensituationen unmittelbar zu signalisieren
Und vieles mehr
Reifen, Klimaanlagen, Sicherheitsgurte, Arbeitskleidung und vieles mehr
Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne!
Zahlen - Maßnahmen - Fristen
Höhe der Förderung
Ab 7,5 to = 2.000 €
Je Nutzfahrzeug ab 7,5 to erhält das Unternehmen bis zu 2.000 € für förderfähige Maßnahmen
Max. 17 Fahrzeuge
Ein Unternehmen kann für maximal 17 Fahrzeuge eine Förderung beantragen
Bis zu 80%
Sie erhalten eine Förderung bis zu 80% der Maßnahmekosten
Max. 33.000 €
Der Förderhöchstbetrag für ein Unternehmen beträgt 33.000 €
Geförderte Maßnahmen
Fahrzeugbezogene Maßnahmen
Z.B. der Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland
Personenbezogene Maßnahmen
Z.B. Aufwendungen für Sicherheitsausstattung / Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten
Maßn. zur Effizienzsteigerung
Z.B. der Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung und Archivierung der Daten des digitalen Tachographen
Fristen zur Förderung
Beginn der Antragstellung
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2023 im Förderprogramm „De-minimis“ beginnt am 09. Januar 2023.
Durchführung von Maßnahmen
Ein/e Antragsteller/in kann nach erfolgter Antragstellung, aber noch vor Erhalt der ausstehenden Entscheidung über den Förderantrag mit der Durchführung von Maßnahmen grundsätzlich beginnen. Dadurch erhält er/sie jedoch keinen…
Ende der Antragstellung
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2022 im Förderprogramm „De-minimis“ endet am 30. September 2023