1. Anwendungsbereich

Alle Lieferungen und Leistungen von it-TELEMATICS GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung. Durch seine Bestellung erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen einverstanden.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2. Preise

Die Preise richten sich nach den vereinbarten Konditionen. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch zwei Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer ab Lager von it-TELEMATICS GmbH. Kosten für Transport, Verpackung und/oder Versicherung trägt der Kunde. Diese Kosten werden gesondert berechnet.

2.1 Dienstleistungen

Dienstleistungen vor Ort verstehen sich zzgl. Spesen, Übernachtungskosten sowie entstandene Reiseaufwendungen bzw. nach gesonderter Vereinbarung. Bei Verwendung von zusätzlichem Montagematerial, z.B. Spannungswandler / Sicherungen / Kabeldurchführungen, etc. behalten wir uns eine separate Nachberechnung vor.

2.2 Zuschläge

Wenn die Arbeitszeit außerhalb der Öffnungszeiten liegt, gelten folgende Regelungen: wochentags nach 16:30 Uhr 25% Aufschlag, samstags 50% Aufschlag, sonn- und feiertags 100% Aufschlag.

3. Zahlung

Die Zahlung hat sofort rein netto nach Rechnungsstellung zu erfolgen, soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen bestehen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (bei Holschuld) ausgestellt. Berechnung und Zahlung erfolgen in Euro.
Für Erstbesteller, die ihren Betriebssitz nicht in Deutschland haben gelten gesonderte Zahlungsbedingungen die jeweils schriftlich gesondert vereinbart werden.

4. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe der derzeit gültigen Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß (§ 288 Abs.2 BGB n.F.) zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens gemäß (§ 288 Abs.5 BGB n.F.) wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen sowie noch nicht gelieferte Ware zurückhalten.

 

5. Lieferung, Lieferzeiten

Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Die Lieferzeit beträgt im Allgemeinen fünf bis fünfzehn Werktage, kann aber bei Lieferengpässen unserer diversen Hersteller auch schon mal längere Zeit beanspruchen. Aus diesem Grunde können wir Sie hier nicht verbindlich fixieren.

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung das Lager von it-TELEMATICS GmbH verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Der Absendung bzw. der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. it-TELEMATICS GmbH behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, dass it-TELEMATICS GmbH seinerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und/oder die verspätete Belieferung durch ihren Lieferanten selbst nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen ist it-TELEMATICS GmbH berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. it-TELEMATICS GmbH wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und etwaige Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten. Höhere Gewalt wie Streiks, Transportverzögerungen, allgemeine Rohstoff- und Energieknappheit, Aufstand, Aufruhr, Krieg oder sonstige Gründe, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, befreien den Auftragnehmer schadenersatzlos von seiner Lieferverpflichtung. Wenn die Umstände dies erlauben, verständigt der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich.

Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Ware gesondert ausgezeichnet ist.

6. Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden

Bei Ablieferung der Ware hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich bei der it-TELEMATICS GmbH anzuzeigen.

Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur-Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Dies ist der it-TELEMATICS GmbH unverzüglich mitzuteilen.

7. Eigentumsvorbehalt

Ist der Kunde Unternehmer, bleibt die Ware bis zur Erfüllung sämtlicher, von it-TELEMATICS GmbH aus ihrer Geschäftsbeziehung gegen den Kunden zustehenden Ansprüche Eigentum von it-TELEMATICS GmbH.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu vermieten, zu verleihen oder zu verschenken oder innerhalb der Gewährleistungspflicht bei Dritten in Reparatur zu geben.

Der Kunde ist verpflichtet, it-TELEMATICS GmbH von einer Pfändung oder einem Diebstahl der Ware oder jeder anderen Beeinträchtigung ihrer Rechte unverzüglich zu benachrichtigen.

it-TELEMATICS GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware herauszuverlangen.

 

8. Gewährleistung / Haftung

Die Gewährleistung für die vertriebenen Waren, Dienstleistungen und Hardware- sowie Softwareprodukte wird vom jeweiligen Hersteller übernommen. Die Bedingungen sind in deren jeweiligen Beschreibungen zu finden.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche, wie Einsatz beim Endkunden, Hilfe bei unsachgemäßen Manipulationen, Haftung bei Datenverlust, Zuzug anderer Fachleute, Folgeschäden wie Produktionsausfall, Schäden aus der Nichterfüllung von Behördenauflagen usw., sind ausgeschlossen.

9. Reklamationen / Mängel

Bei berechtigten Reklamationen ist der Auftragnehmer unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Sollte der Mangel nicht in angemessener Zeit beseitigt werden, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Ist ein Teil der gelieferten Ware mangelhaft, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die mangelhafte Ware so aufzubewahren, dass an ihr keine weiteren Schäden entstehen.

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die von ihm durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, soweit die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfolgt oder für den Fall, dass vom Auftragnehmer zugesicherte Eigenschaften der Waren fehlen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit und bei Schäden infolge von unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Schadensersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Kenntnis des Auftraggebers von dem Schadensersatzanspruch, soweit kein vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers vorlag.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

Erfüllungsort ist D-49593 Bersenbrück

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

11. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und gespeichert werden.

 

Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sollte der Kunde Änderungen, Sperrung oder Löschung seiner Daten wünschen, ist it-TELEMATICS GmbH telefonisch, postalisch oder per eMail (info@it-telematics.de ) zu unterrichten.

12. Softwareinstallationen und Support

Der Kunde gestattet Mitarbeitern der it-TELEMATICS GmbH bei Bestellung einer Online-Software-Installation oder zur Durchführung einer Support-Dienstleistung, per Remotezugang auf seinen Rechnern die notwendigen Arbeiten fachmännisch durchzuführen. it-TELEMATICS GmbH sichert dabei Vertraulichkeit bei eventueller Einsicht in Geschäft- oder private Daten zu und stellt sicher, dass es mit der verwendeten Remotesoftware nicht möglich ist, ohne jeweilige Einwilligung des Kunden auf seine Rechner zu gelangen. Der Kunde stellt sicher, dass die betreffenden Rechner mit dem Internet verbunden sind und die Betriebssysteme auf das aktuelle Software-Release upgedatet sind. Werden beim Kunden Firewalls oder Proxyserver eingesetzt, so wird vorausgesetzt, dass diese die Remotesoftware zulassen (dies ist meistens der Fall). Der Kunde stellt sicher, dass ein EDV-Anlagenkundiger Mitarbeiter (Administratorpasswort usw.) die Installation begleitet. Für die Datensicherung seiner Rechner ist der Kunde selbst verantwortlich. it-TELEMATICS GmbH übernimmt daher keine Haftung für allfällige aus der Installation entstehende Folgeschäden wie Datenverlust, Betriebsunterbrechung, Zuzug anderer Fachleute, Nichterfüllen von Behördenauflagen usw.

13. Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Das Vertragsverhältnis für Serviceverträge wird zunächst für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, solange nicht eine Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich kündigt.
  2. it-TELEMATICS GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus besonderem Grund vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Beantragung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Einleitung eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens über das Vermögen des Kunden sowie der Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen.
  3. Im Falle der vorzeitigen Kündigung werden die noch ausstehenden, vereinbarten Nutzungsentgelte in einer Summe berechnet und sofort fällig gestellt.
  4. Für Leistungen, welche von it-TELEMATICS auf mietvertraglicher Basis erbracht werden, insbesondere SaaS (Software as Service) Leistungen gilt: Soweit nicht abweichend vereinbart hat der Vertrag eine feste Laufzeit von 24 (vierundzwanzig) Monaten. Er verlängert sich automatisch um die Initiallaufzeit, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 (drei) Monaten vor Laufzeitende respektive der erfolgten Verlängerung gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
  5. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für it-TELEMATICS liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, it-TELEMATICS die vereinbarte Vergütung bis zu dem Zeitpunkt zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
  6. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung.

 

14. Sonstiges

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen it-Telematics und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, wo der Kunde die bereitgestellten Daten abruft. Als Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort wird, soweit gesetzlich möglich, Bersenbrück vereinbart.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen gelten ab deren Übermittlung an den Kunden, bei Unternehmen im Sinne des §14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Durchführung bzw. Ergänzung.
  3. Sollten einzelne der oben genannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen bzw. des abgeschlossenen Vertrages hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Juni 2023
it-TELEMATICS GmbH